European Opera Rarities

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Die Körperschaft European Opera Rarities fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

Förderung von Kunst und Kultur nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 5 AO
Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO
Förderung von Wissenschaft und Forschung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO


European Opera Rarities ist daher berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen
nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.



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